FVA Kontrolltracker

Vorschriften

Fischereiregeln

Saison: 16.03. bis einschl. 14.12.

Hauptfische: Salmoniden, Weißfische

Teilgewässer: Wertach, Wertachkanal, Holzbach, Hettenbach

Schonzeiten & Mindestmaße

Stand 2026
FischartSchonzeitMaß
Bachforelle01.10. — 15.03.30 cm
Saibling01.10. — 15.03.30 cm
Regenbogenforelle15.12. — 15.03.30 cm
Äsche01.01. — 30.04.35 cm
Hecht15.02. — 30.04.50 cm
Zander15.02. — 30.04.50 cm
Nase01.03. — 30.04.30 cm
Nerfling01.03. — 30.04.30 cm
Huchen01.03. — 30.06.90 cm
Barbe01.05. — 30.06.40 cm
Schleie01.05. — 30.06.30 cm
Karpfen35 cm
Rutte40 cm
Aal50 cm

Rot markierte Arten befinden sich aktuell in der Schonzeit.

Angelregeln

  • Wertach: Eine Handangel mit natürlichem oder künstlichem Köder.
  • Wertachkanal / Holzbach / Hettenbach: Fliegenfischen mit Fliegenrute und -schnur (ohne Hilfsmittel wie Wasserkugel oder Tiroler Hölzl) mit künstlichen Fliegen.
  • Wertachkanal / Holzbach / Hettenbach: Spinnfischen mit künstlichen Ködern (ausschließlich Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch-Nachbildungen).
  • Wertachkanal / Holzbach / Hettenbach: Angeln mit Totköderfisch am System.
  • Kescher passender Größe ist stets mitzuführen.
  • Bootsangeln ist nicht gestattet.

Fangbeschränkungen pro Tag

  • 1 Äsche
  • 2 Hechte oder Zander
  • 3 Karpfen, Schleien, Barben, Nasen, Nerflinge oder Salmoniden — insgesamt jedoch nur 3
  • 5 Rutten
  • 1 Huchen pro Jahr
  • Alle übrigen Arten: max. 10 Stück
  • Bei Erreichen der Fangbeschränkung ist sofort mit dem Fischfang aufzuhören; das Fischen auf andere Arten ist dann untersagt.

Weitere Hinweise

  • Die Länge eines gefangenen Fisches ist unmittelbar nach der Versorgung in die Fangliste einzutragen; das Gewicht kann später nachgetragen werden.
  • Fische ohne Fangbeschränkung sind mit Stückzahl und Gesamtgewicht zu erfassen.
  • Maßgerechte Fische der Arten Äsche, Barbe, Nase und Nerfling dürfen außerhalb der Schonzeit unter Beachtung des Tierschutzes zurückgesetzt werden — nicht jedoch andere Arten.
  • Verstöße werden nach Wasserordnung und Richtlinien geahndet.
  • Sperrzeiten: siehe Homepage www.fva-ev.de